Ausschuss für Telemedien und mediale Innovation
Der im Oktober 2010 im Anschluss an die ersten Dreistufentest-Verfahren gegründete Ausschuss für Telemedien und mediale Innovation beobachtet alle Telemedienangebote und das Videotextangebot des Hessischen Rundfunks und befasst sich mit grundsätzlichen technischen, inhaltlichen und medienpolitischen Fragen der medialen Innovation.
Zu den Aufgaben des Ausschusses, der mindestens vier mal im Jahr tagt, gehören die Beratung des Intendanten und der Programmverantwortlichen in grundsätzlichen Fragen der Gestaltung der Telemedienangebote des hr sowie die Beobachtung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach §§ 2 und 3 des hr-Gesetzes. Die Mitglieder des Ausschusses behandeln überdies Beschwerden über Bescheide des Intendanten zu Einsprüchen gegen die Gestaltung der Telemedien- und Videotext-Angebote. Derzeit führt der Ausschuss den Dreistufentest für das Telemedienänderungskonzept "hr-online" durch. Bei gemeinsamen Telemedienangeboten oder Telemedienänderungskonzepten der ARD bzw. von ARD und ZDF nimmt der Ausschuss für Telemedien und mediale Innovation die Aufgaben der Mitberatung wahr.
Mit einer Änderung des hr-Satzung im September 2021 übertrug der Rundfunkrat dem Telemedienausschuss die Aufgabe, sich mit grundsätzlichen technischen, inhaltlichen und medienpolitischen Fragen der medialen Innovation zu befassen. Der Ausschuss trägt seitdem die formale Bezeichnung "Ausschuss für Telemedien und mediale Innovation".