Beschwerdeausschuss
Aufgabe des Ausschusses ist die Behandlung von Beschwerden über Entscheidungen des Intendanten, für die die Programmausschüsse Fernsehen oder Hörfunk und der Ausschuss für Telemedien und mediale Innovation nicht zuständig sind. Die Mitglieder des Ausschusses tagen nach Bedarf.