Programmausschuss Fernsehen
Zu den Aufgaben des rund sechsmal im Jahr tagenden Ausschusses zählen die Beratung des Intendanten und der Programmverantwortlichen in grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung sowie die Beobachtung der Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Programmgrundsätze. Darüber hinaus unterstützt der Programmausschuss Fernsehen die vom Rundfunkrat in die Programmbeiräte von Arte und ARD entsandten Mitglieder. Die Mitglieder des Ausschusses behandeln überdies Beschwerden über Bescheide des Intendanten zu Einsprüchen gegen die Gestaltung des Fernsehprogramms des Hessischen Rundfunks.