Programmausschuss Hörfunk
Zu den Aufgaben des rund fünf Mal im Jahr tagenden Ausschusses zählen die Beratung des Intendanten und der Programmverantwortlichen in grundsätzlichen Fragen der Programmgestaltung sowie die Beobachtung der Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Programmgrundsätze. Die Mitglieder des Ausschusses behandeln darüber hinaus Beschwerden über Bescheide des Intendanten zu Einsprüchen gegen die Gestaltung der Radioprogramme des Hessischen Rundfunks.