hr-Rundfunkrat veröffentlicht den Namen des Gutachters

Der hr-Rundfunkrat hat den Auftrag zur Erstellung eines marktökonomischen Gutachtens im Rahmen des Dreistufentests für das Telemedienänderungskonzept "hr-online" an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) vergeben.

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Nach den Richtlinien des Hessischen Rundfunks (hr) zum Genehmigungsverfahren für neue Telemedienangebote, wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote sowie für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme vom 13. März 2009 in der Fassung vom 13. Dezember 2019 hat der Rundfunkrat  den Namen des Gutachters zu veröffentlichen, der mit der Erstellung eines Gutachtens über die Auswirkungen des Telemedienänderungskonzepts "hr-online" auf alle relevanten Märkte gemäß § 32 Abs.5 Satz 4 Medienstaatsvertrag beauftragt wurde.

Der hr-Rundfunkrat hat den Auftrag zur Erstellung eines marktökonomischen Gutachtens im Rahmen des Dreistufentests für das Telemedienänderungskonzept "hr-online" an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) vergeben. Das Gutachten ist innerhalb von zwei Monaten bis Ende November 2021 zu erstellen.

Der Gutachter hat auch die Stellungnahmen Dritter, zu denen der hr-Rundfunkrat in seiner Pressemitteilung vom 13.9.2021 aufgerufen hat, zu berücksichtigen. Die Stellungnahmen Dritter sind an den Rundfunkrat zu richten, können gemäß § 32 Abs.5 Satz 6 Medienstaatsvertrag aber auch unmittelbar dem Gutachter übersandt werden. Für den Fall, dass die Stellungnahmen vertrauliche Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind diese gesondert zu kennzeichnen. Stellungnahmen, die dem Gutachter direkt zugesandt werden, sind an folgende Adresse zu richten:

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
z. Hd. Herrn Dr. Jan-Philipp Sauthoff
Moskauer Str. 19
40227 Düsseldorf

Email: jan-philipp.sauthoff@pwc.com

Quelle: Telemedienausschuss