hr-Rundfunkrat genehmigt Telemedienänderungskonzept für "hr-online"
Der hr-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 29.04.2022 das Konzept für wesentliche Änderungen der Telemedienangebote des hr in einem einstimmigen Beschluss genehmigt und damit den sogenannten Dreistufentest für das Telemedienänderungskonzept „hr-online“, das der Intendant Anfang September 2021 vorgelegt hatte, abgeschlossen. Der Rundfunkrat hatte im Rahmen des Dreistufentests zu prüfen, ob die Veränderung der genehmigten Telemedienangebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht und in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Außerdem war zu ermitteln, ob der finanzielle Aufwand gerechtfertigt ist.
Der Vorsitzende des Rundfunkrats, Rolf Müller, verwies auf das aufwändige Prüfverfahren, in dem unter anderem ein Gutachten über die Auswirkungen des Telemedienänderungskonzepts auf alle relevanten Märkte zu vergeben und auszuwerten war. Außerdem waren die eingegangenen Stellungnahmen Dritter und deren Kommentierung durch den Intendanten zu prüfen. Der mit den Vorberatungen beauftragte Ausschuss für Telemedien und mediale Innovation bereitete die ausführliche Begründung in insgesamt elf Sitzungen vor, dessen Vorsitzender Harald Freiling berichtete regelmäßig im Rundfunkrat über den Stand des Verfahrens. Diese Beratungen fanden generell ohne die Geschäftsleitung und ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des hr statt. Die Entscheidung des Rundfunkrats und deren Begründung sind auf der Internetseite des Rundfunkrats einzusehen, ebenso das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC).
Harald Freiling erläuterte anlässlich der Genehmigung des Telemedienänderungskonzepts dessen Schwerpunkte und wesentliche Ergebnisse der Beratungen. Unter anderem werde der hr verstärkt Video- und Audiobeiträge produzieren, die ausschließlich digital verbreitet werden ("online only"). Der Rundfunkrat halte dies im Rahmen der geänderten medienrechtlichen Voraussetzungen für zulässig, werde aber im Rahmen der Beratung des Intendanten in Programmfragen und über den Haushalt des hr darauf achten, dass generell Produktionen Vorrang haben, die auch für Hörfunk und Fernsehen geeignet sind und ggf. schon vor ihrer Ausstrahlung online verfügbar sind ("online first").
Der Rundfunkrat genehmigte außerdem eine verstärkte Präsenz des hr auf Drittplattformen und in den sozialen Medien. Dies sei sinnvoll und notwendig, um auch jüngere Zielgruppen zu erreichen. Der Austausch der Rundfunkratsmitglieder über die Hessenschau-Angebote unter anderem auf Facebook und Instagram habe ergeben, dass die Beiträge des hr grundsätzlich redaktionell und journalistisch veranlasst sind und nicht der marktförmigen Logik der Plattformökonomie folgen, im Interesse der Werbeeinnahmen möglichst viele Klicks zu generieren. Der vom Bundesverfassungsgericht bekräftigte Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch im Digitalen "ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden", sei für den Rundfunkrat im Dreistufentest eine zentrale Leitlinie gewesen. Dies könne aber, so Harald Freiling, nur gelingen, wenn die für diesen Bereich zusätzlich eingestellten Mittel vorrangig in die Stärkung des Social Media Managements gehen, damit die jeweilige Austauschplattform professionell moderiert und auf die Einhaltung der Netiquette geachtet werden kann.
Eine weitere wesentliche Änderung sei ein neues Verweildauerkonzept für die digitalen Produkte in der Audiothek und Mediathek. Der Rundfunkrat begrüßt die moderate Verlängerung der Verweildauern, die auch die Interessen privater Medienunternehmen und der Urheberinnen und Urheber berücksichtigt. Rolf Müller betonte an dieser Stelle, dass es den Nutzerinnen und Nutzern nicht zu vermitteln sei, wenn Sendungen, die mit ihren Rundfunkbeiträgen finanziert wurden, schon nach kurzer Zeit wieder depubliziert werden müssten.
Der sachverständige Gutachter PwC habe zur Beurteilung der Auswirkungen der genannten Änderungen im Telemedienkonzept des hr unter anderem eine Befragung von Konsumentinnen und Konsumenten in Hessen durchgeführt. Diese Befragung habe nicht nur eine große Zufriedenheit mit der Qualität der digitalen Angebote des hr erbracht, sondern auch eine kaum messbare Auswirkung auf konkurrierende werbefinanzierte Internetseiten privater Anbieter. Aufgrund des "stark fragmentierten relevanten Markts für Telemedienangebote" sei nach Auffassung von PwC davon auszugehen, dass "die Einbußen bezogen auf einzelne Anbieter nicht signifikant sein werden" (Executive Summary, S. 12f.). Diese Analyse sollte, so Harald Freiling, auch die Bedenken zerstreuen, die unter anderem vom Verband Privater Medien VAUNET und vom Verband der Hessischen Zeitungsverleger in ihren Stellungnahmen vorgetragen wurden. Angesichts der Übermacht der großen Plattformbetreiber wünsche sich der Rundfunkrat weniger "gegenseitige Vorwürfe" als ein "gemeinsames Vorgehen von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Qualitätsmedien".
Rolf Müller bedankte sich bei den Mitgliedern des Telemedienausschusses und dessen Vorsitzenden Harald Freiling für die konzentrierte und stringente Durchführung des Verfahrens: "Das war eine hervorragende Arbeit." Rolf Müller betonte, der Rundfunkrat werde insbesondere im Fachausschuss die weitere Entwicklung im Blick behalten: "Viele Absichtserklärungen unter anderem zu den Themen Jugendmedienschutz, Datenschutz oder Barrierefreiheit, zu der Steuerung durch Algorithmen oder zur Einhaltung des Werbeverbots müssen sich erst in der praktischen Umsetzung bewähren." Die dynamische Entwicklung der digitalen Medienwelten werde der Rundfunkrat "eng begleiten". In einem letzten Schritt werde die Staatskanzlei des Landes Hessen als zuständige Rechtsaufsicht prüfen, ob alle rechtlichen Bestimmungen gemäß Medienstaatvertrag beachtet wurden.