Erklärung des hr-Rundfunkrats zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
hr-Rundfunkrat und hr-Verwaltungsrat haben die Empfehlungen des Zukunftsrats zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert. Julia Jäkel, Vorsitzende des Rates für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat), und Roger de Weck, Mitglied des Zukunftsrats und früherer Generaldirektor der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft, stellten sich in einem gemeinsamen Workshop der hr-Gremien am 8.3.24 den kritischen Fragen.
Der hr-Rundfunkrat begrüßt ausdrücklich, dass der Zukunftsrat seine Empfehlungen aus der Demokratie- und Gemeinwohlorientierung ableitet, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verpflichten, allen Menschen ein vielfältiges Angebot zu machen und so zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beizutragen. Der Rundfunkrat bestärkt hier explizit die strategische Orientierung des Hessischen Rundfunks, insbesondere auch junge Menschen und – wie vom Zukunftsrat formuliert – alle „Menschen, die dauerhaft in Deutschland zuhause sind“, verstärkt anzusprechen.
Der hr-Rundfunkrat sieht in den konkreten Vorschlägen des Zukunftsrats für die künftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen guten und konstruktiven Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Der hr-Rundfunkrat sieht sich dabei in der Pflicht, seinen Beitrag zu leisten, um den Wert und die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unsere Demokratie hervorzuheben und gemeinsam Vertrauen und Akzeptanz zu rechtfertigen und zurückzugewinnen.
Der Zukunftsrat empfiehlt mit der Gründung einer zentralen ARD-Anstalt einen grundlegenden Systemwandel, dessen Notwendigkeit er aus bekannten Herausforderungen einer föderalen Arbeitsgemeinschaft ableitet. Angesichts der Tatsache, dass die Rundfunkkommission diesem Gedanken eine schnelle Absage erteilt hat, hält es der Rundfunkrat für zwingend und zielführend, den 2022 begonnenen Weg der Kooperation und Konzentration gemeinsamer Aufgaben in der ARD konsequent und mit noch größerem Tempo fortzusetzen.
Kritisch sieht der hr-Rundfunkrat den Vorschlag eines „nach Fachexpertise besetzten Verwaltungsrats“, der die „strategische Gesamtverantwortung für die ARD-Anstalt“ tragen, die operative Geschäftsleitung beaufsichtigen und „die Auftragserfüllung“ verantworten soll. Auch die derzeitig plural besetzten, ehrenamtlichen Rundfunkräte und von diesen gewählte Verwaltungsräte gewährleisten Fachexpertise. Ihre Aufsicht ist sicher aufwändig, entspricht aber demokratischen Grundanliegen eines beitragsfinanzierten und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie dem föderalistischen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland.
Die vom Zukunftsrat vorgeschlagene „gemeinsame technologische Plattform von ARD, ZDF und Deutschlandradio“, die von einer gemeinsamen Plattformgesellschaft betrieben wird, ist aus Sicht des Rundfunkrats ein wichtiger Hebel, um die Zusammenarbeit und Vereinheitlichung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken. Auch hier sind die Länder in der Verantwortung, die einen Reformstaatsvertrag angekündigt haben. Eine solche gemeinsame technologische Plattform wird mittelfristig auch finanzielle Effekte haben. Sie ist jedoch keine kurzfristige Antwort auf die aktuelle Beitragsempfehlung der KEF, die feststellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei einer Abweichung von ihrer Empfehlung nicht mehr bedarfsgerecht finanziert wäre.
Der hr-Rundfunkrat spricht Frau Jäkel und Herrn de Weck und allen Mitgliedern des Zukunftsrats besonderen Dank aus und ermutigt sie, weiter für die Umsetzung ihrer Empfehlungen zu streiten.