hr-Rundfunkrat verabschiedet Qualitätsrichtlinie für ARD-Gemeinschaftsangebote
Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunk (hr) hat in seiner Sitzung vom 9.2.2024 die Qualitätsrichtlinie für die Gemeinschaftsangebote der ARD verabschiedet. Die Länder hatten im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag die Aufsichtsgremien mit der „Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung“ beauftragt.
Harald Freiling, Vorsitzender des hr-Rundfunkrats: „Mit der Beauftragung der Qualitätsrichtlinie haben die Länder die Aufsichtsgremien gestärkt und gefordert. Jetzt muss die Richtlinie mit Leben erfüllt werden, denn erst dann wird sich ihre Wirksamkeit erweisen. Irritiert bin ich allerdings von der jüngsten Ankündigung der Rundfunkkommission, die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags solle zukünftig ,durch gesetzlich festgelegte Qualitätsmaßstäbe und entsprechende Kriterien messbar gemacht und regelmäßig überprüft werden‘. Die Länder haben diese Aufgabe im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag ausdrücklich den plural zusammengesetzten Gremien in der Vertretung der Allgemeinheit übertragen – und der ist gerade mal ein halbes Jahr in Kraft.“
Die Mitglieder des Rundfunkrats verständigten sich in der Sitzung darauf, im nächsten Schritt zu prüfen, wie die Standards und Verfahrensweisen der ARD-Qualitätsrichtlinie auch auf die regionalen Angebote des Hessischen Rundfunks im Hörfunk, im Fernsehen und in den digitalen Medien übertragen werden können.
Die Qualitätsrichtlinie zum Download finden Sie hier [PDF - 294kb]. Sitzungstermine und weitere Informationen zum Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks, zu den Aufgaben der Ausschüsse und zu deren Mitgliedern sind unter www.hr-rundfunkrat.de veröffentlicht.